Mitteilung des AGV vom 18. März 2020

1. Kurzarbeit beantragen

Jede Firma, die nach dem bestehenden Recht antragsberechtigt ist, soll die Kurzarbeit umgehend beantragen.
Es gebe bei einem Beschäftigungseinbruch keine Gründe mehr um zuzuwarten. Die weitergehenden und zur Diskussion stehenden Sonderberechtigungen (für Solounternehmer, Selbständige) sind noch nicht ausgearbeitet. In Zusammenarbeit mit dem Bund sucht man tragbare und wirkungsvolle Lösungen.

2. Gegen 80% der Unternehmen sind von den Auswirkungen betroffen

Auf die AGV-Umfrage wird rege reagiert. Laut Geschäftsstelle sind gegen 1'000 (!) Rückmeldungen eingegangen. Die Auswertung beansprucht Zeit. Die erste Hochrechnung ergibt, dass bereits 80 % unserer Mitglieder von den Auswirkungen betroffen sind. Der Einschnitt in die Wirtschaft ist definitiv heftig. Die Geschäftsstelle des AGV ist nun auch mit telefonischen Anfragen im Dauereinsatz, um Fragen aller Art zu beantworten.

3.  Unterschiedliche Interpretation der Lockdown-Vorschriften

Die Vorschriften werden teilweise unterschiedlich ausgelegt. Die Präzisierungen sind in Bearbeitung.


Ich bitte um Kenntnisnahme und stehe selbstverständlich für Fragen/Inpute zur Verfügung.

Freundliche Grüsse
Aargauischer Gewerbeverband

Franziska Bircher, Bezirksvertreterin

18. März 2020
 


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