Jede Firma, die nach dem bestehenden Recht antragsberechtigt ist, soll die Kurzarbeit umgehend beantragen.
Es gebe bei einem Beschäftigungseinbruch keine Gründe mehr um zuzuwarten. Die weitergehenden und zur Diskussion stehenden Sonderberechtigungen (für Solounternehmer, Selbständige) sind noch nicht ausgearbeitet. In Zusammenarbeit mit dem Bund sucht man tragbare und wirkungsvolle Lösungen.
Auf die AGV-Umfrage wird rege reagiert. Laut Geschäftsstelle sind gegen 1'000 (!) Rückmeldungen eingegangen. Die Auswertung beansprucht Zeit. Die erste Hochrechnung ergibt, dass bereits 80 % unserer Mitglieder von den Auswirkungen betroffen sind. Der Einschnitt in die Wirtschaft ist definitiv heftig. Die Geschäftsstelle des AGV ist nun auch mit telefonischen Anfragen im Dauereinsatz, um Fragen aller Art zu beantworten.
Die Vorschriften werden teilweise unterschiedlich ausgelegt. Die Präzisierungen sind in Bearbeitung.
Ich bitte um Kenntnisnahme und stehe selbstverständlich für Fragen/Inpute zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Aargauischer Gewerbeverband
Franziska Bircher, Bezirksvertreterin
18. März 2020
GEWERBE REGION
FRICK-LAUFENBURG
5070 Frick